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Schiffsabgase filtern oder sauberen Brennstoff nutzen?

Reeder diskutieren über den Umgang mit neuen Abgasvor­schriften ab 2015

Wie die Schifffahrt mit den neuen Abgasvorschriften ab dem 1. Januar 2015 umgehen wird und welche Probleme dabei bestehen, diskutieren insgesamt mehr als 250 Teilnehmer auf zwei Workshops der LNG-Initiative Nordwest am 3. und 4. November in Hamburg und Leer, zu denen der Verband Deutscher Reeder (VDR) und die MARIKO GmbH eingeladen haben.

Am 1. Januar 2015 wird in den Emissionskontrollgebieten (Emission Control Areas, ECA) Nord- und Ostsee sowie Nordamerika und der Karibik der maximal zulässige Schwefelgehalt in Schiffsbrennstoffen von derzeit 1,0 auf 0,1 Prozent gesenkt. Schiffe können dann entweder mit dem geringschwefeligen, aber rund 50 Prozent teureren, Marinediesel fahren oder Abgasfilter nachrüsten und weiterhin den herkömmlichen Brennstoff nutzen. Die führenden Hersteller der sogenannten Scrubber stellen ihre Systeme auf dem Workshop vor. Der Umstieg auf Flüssiggas (Liquified Natural Gas, LNG) ist aufgrund der hohen Investitionskosten für LNG-Antriebe sowie der noch nicht flächendeckenden Infrastruktur an LNG-Bunkerstationen eher eine langfristige Alternative zu den derzeit von der Schiffahrt genutzten Treibstoffen.

„Die LNG-Initiative Nordwest, die durch die MARIKO GmbH koordiniert wird, leistet einen wichtigen Beitrag, indem sie insbesondere Reedereien beim Umgang mit künftigen Umweltanforderungen unterstützt. In diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns nicht nur mit technologischen Lösungen, sondern auch mit rechtlichen und finanziellen Herausforderungen im Zuge des neuen Schwefelgrenzwertes“, so Katja Baumann, stellv. Geschäftsführerin der MARIKO GmbH.

Die meisten bisher installierten Scrubber reinigen die Abgase mit Meerwasser. Diese zertifizierten Systeme entsprechen den internationalen MARPOL VI-Vorgaben und der EU-Schwefel-Richtlinie, doch immer mehr EU-Staaten verbieten jetzt das Einlassen des Waschwassers ins Meer mit Verweis auf die Wasserrahmen-Richtlinie der EU. Dieses Vorgehen erschwert den Betrieb der Anlagen beträchtlich.

„Die EU-Mitgliedstaaten müssen schnell einheitliche Regelungen zur Einleitung von Waschwasser in ihren Häfen und Küstengewässern finden“, sagte Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR. „Reedereien, die frühzeitig in Übereinstimmung mit europäischen und internationalen Vorgaben viel Geld in Scrubber investiert haben, dürfen jetzt nicht dafür bestraft werden.“

Herausforderungen bestehen auch bei der Umstellung der Schiffsmaschinen von Schweröl auf Marinediesel. „Wer keinen Scrubber einbaut, wird am dem 1. Januar niedrig-schwefeligen Marinediesel ‚tanken‘. Da sich zunächst noch Reste vom Schweröl in den Leitungen befinden können, brauchen wir anfangs Flexibilität bei den Hafenstaatskontrollen“, erklärte Nagel. „Anhand des Treibstoff-Lieferscheins lässt sich schließlich eindeutig belegen, dass der konforme Brennstoff gebunkert wurde.“

Weltweit soll der maximal zulässige Schwefelgehalt in Brennstoffen im Jahr 2020 von heute 3,5 auf 0,5 Prozent sinken – eine Reduktion um fast 90 Prozent. Damit erreicht die Schifffahrt weltweit eine völlig neue Brennstoffqualität.